Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinegeschäfte (AGB-Online) der Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  Inhaber Ronald Müchling e.K., Zerpenschleuser Ring 30, 13439 Berlin, Deutschland

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Besteller im Onlineshop der Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. Zerpenschleuser Ring 30, 13439 Berlin, Deutschland  (nachfolgend „Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.“) und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  Sie regeln hierzu das Zustandekommen des Vertrages zwischen Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. und einem Besteller, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

1.2. Das Warenangebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 1 4 Abs. 1 BGB anzusehen sind (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt).

1.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Werden für den Einzelfall und bestimmte Leistungen abweichende Bedingungen zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.

1.4. Die Verkaufs- oder sonstigen Angestellten von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.

1.5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungs- und Preisangebote von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  freibleibend. Die Bestellung der Leistung wird für die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  erst dann verbindlich, wenn sie von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  schriftlich bestätigt oder schlüssig durch Leistung oder Rechnungserteilung angenommen wurde.

1.6. An Know-how, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Firma Rudolf Injektornadeln e.K. nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zulässigerweise Leistungen übertragen hat. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich zu behandeln.

1.7. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Muster oder Proben sowie insbesondere die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind unverbindlich und haben rein informativen Charakter. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zu liefernden Waren oder sonst zu erbringenden Leistungen dar.

1.8. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

1.9. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Geschäftsbedingungen umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter des Onlineshops ist und Vertragspartner des Bestellers wird:

Firma: Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.

Inhaber: Ronald Müchling

Telefon: +49 (0)30 41 70 14 35

Fax: +49 (0)30 53 06 92 50

E-Mail: info@muechling.de

Registergericht: Amtsgericht Wedding

Umsatzsteuer-ID:DE281635332

III. Vertragsabschluss, Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

3.1. Vertragsschluss bei Bestellungen über unseren Onlineshop

3.1.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Besteller, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt dar.

3.1.2. Die Absendung der Bestellung (des Onlinebestellformulars) durch den Besteller stellt ein verbindliches Angebot des Besteller an Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

3.1.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

3.1.4 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

3.2. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstexts

3.2.1. Der Vertragsschluss kann derzeit nur in deutscher Sprache erfolgen.

3.2.2. Der Vertragstext (die Bestellung) eines Besteller wird von uns gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Besteller jedoch nicht zugänglich. Der Käufer hat aber die Möglichkeit, den Vertragstext seiner Bestellung entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu archivieren.

3.2.3. Der Kunde kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Homepage unter *** und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinegeschäfte  im Onlineshop jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, z.B. indem er die üblichen Funktionen seines Programms zum Betrachten von Internetseiten (=Browser: dort meist „Datei“ -> „Drucken“ bzw. „Speichern unter“) nutzt.

  1. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle in unserem Onlineshop angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten.

4.2. Versandkosten: Eine Aufstellung der im Einzelnen anfallenden Versandkosten finden Sie hier. Bei Bestellungen über unseren Onlineshop fallen für Selbstabholer keine Bereitstellungskosten an.

4.3. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, dass Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden nicht von Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  erhoben und sind auch nicht bereits in den Versandgebühren enthalten.

4.4. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Rechnung, per Vorkasse, Sofort Überweisung, Nachnahme, PayPal oder Kreditkarte.

4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

4.6 Bei Zahlung per Kreditkarte ist der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.

4.7 Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

4.8 Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

  1. Lieferung

5.1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Besteller mitgeteilte Lieferanschrift oder bei Vereinbarung durch Abholung durch den Besteller in unseren Ladengeschäften (Selbstabholung).

5.1.1. Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung per E-Mail, dass die bestellte Ware zur Abholung bereitliegt. Wird die Ware nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereitliegt, abgeholt, ist Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. berechtigt, dem Besteller per E-Mail eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen. Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb dieser Frist ab, ist Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. dies dem Besteller unverzüglich per E-Mail oder schriftlich mitteilen; bereits geleistete Zahlungen des Besteller werden diesem ebenfalls unverzüglich erstattet.

5.1.2. Bei Versandlieferung an den Besteller gelten die nachfolgenden Ziff. 5.2. bis 5.3.

5.2. Sofern Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. die Bestellung des Besteller annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst.

5.3. Lieferung bei Vorkasse: Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.. Im Falle von Vorkassebestellungen nimmt Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  keine Reservierung der bestellten Waren bis zum Zahlungseingang für den Besteller vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z.B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. den Besteller umgehend hierüber informieren.

  1. Transportschäden

6.1. Soweit die Lieferung an die vom Besteller mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. hierfür ein Frachtunternehmen (z.B. GLS oder UPS) ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Besteller Rudolf Müchling Injektornadeln e.K., sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.

6.2. Damit Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung durch das Transportunternehmen beim Besteller angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.

6.2.1. Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der „Schüttelprobe“ klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Vorstehendes beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter *** oder per E-Mail unter *** von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

6.2.2. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter *** oder per E-Mail unter *** von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

6.2.3. Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen selbstverständlich nicht berührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Gegenstände der Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  steht die Wahl bei der Freigabe zwischen diversen Sicherungsrechten zu.

7.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Besteller Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Besteller erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Das Weiterveräußerungsrecht kann die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  widerrufen, wenn der Besteller die Zahlungen einstellt, wenn der Besteller sich im Zahlungsverzug befindet oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Vermögensverschlechterung nach Vertragsschluss oder sonstige Tatsachen nach Vertragsschluss vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Anspruch von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Für Waren, an denen der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  das  (Mit-) Eigentum zusteht, tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber seine Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund resultieren, in Höhe des Rechnungswertes des entsprechenden Liefergegenstandes an die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  ab. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  immt die Abtretung an. Auf Verlangen von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ist der Besteller verpflichtet, schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, im gewöhnlichen Geschäftsgang die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann unter denselben Voraussetzungen wie das Recht zum Weiterverkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang widerrufen werden.

7.3. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes erfolgt stets für die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Erzeugnisse auf die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich für die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.. Die neue Sache ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Vertrages veräußert oder verbaut, so tritt der Besteller die dadurch entstandenen Kaufpreis- oder Werklohnforderungen bereits jetzt an die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, ob sie alleine oder zusammen mit fremden Sachen oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer abgegeben wird. Nebenforderungen, die mit Vorbehaltsware im Zusammenhang stehen, insbesondere Versicherungsforderungen, werden in gleichem Umfang mit abgetreten. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. nimmt die Abtretung an.

7.4. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

7.5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

7.6. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. hat dies ausdrücklich erklärt.

7.7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsge-fahren zu versichern; er ist verpflichtet, der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. auf Verlangen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen.

VIII. Prüfpflicht des Besteller

Trotz aller Sorgfalt, die Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. bei der Aufnahme und Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Besteller walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher – soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

  1. Fristen für Leistungen; Verzug

9.1. Die Liefer- und Leistungszeit ist unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Einhaltung von Fristen für Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Erst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen beginnen die Liefer- und Leistungsfristen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.

9.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Arbeitskampf, Aussperrung, sowie auf alle sonstigen Umständen, die die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. nicht zu vertreten hat, insbesondere auch bei Ausschuss eines wichtigen Arbeitsstücks, zurückzuführen, verlängert sich eine von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  zugesagte Liefer- und Leistungsfrist entsprechend angemessen. Wird aufgrund eines vorbeschriebenen Ereignisses höherer Gewalt die von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  übernommene Lieferung oder Leistung unmöglich, wird die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. von seiner Liefer- und Leistungspflicht frei; im Übrigen finden die Rücktrittsregeln Anwendung. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zu unterrichten.  Ereignisse höherer Gewalt im vorbeschriebenen Sinn entbinden die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. auch dann von den übernommenen Pflichten, wenn sie erst im Zeitpunkt eines eingetretenen Verzugs auf die Erfüllungspflichten von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. einwirken.

9.3. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Liefer- und Leistungszeit eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand zum Versand gebracht oder dem Besteller die Versandbereitschaft und Fertigstellung mitgeteilt wurde. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.  ist bemüht, soweit vereinbart, den Versand der Ware schnellstmöglich durchführen zu lassen.

9.4. Ist die versprochene Leistung nicht verfügbar, weil die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. on seinen Unterlieferanten nicht beliefert wurde, ist die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung mit nur unwesentlichen und handelsüblichen Änderungen zu erbringen. Ist auch das nicht möglich, kann die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. vom Vertrag zurücktreten. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. wird in diesem Fall den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Bestellers umgehend erstatten.

9.5. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verspätung der Leistung oder Schadensersatz statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf einer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zwingend gehaftet wird. Der Besteller kann – außer bei Vorliegen eines Sachmangels- nur im Falle einer von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.6. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.

9.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Leistungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

  1. Sachmängel

10.1. Wegen unerheblicher Mängel darf der Besteller die Entgegennahme von Leistungen nicht verweigern. Es gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass Mängel, die offensichtlich sind oder erst bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung zutage treten, spätestens acht Tage nach Übergabe der Ware an den Käufer schriftlich anzuzeigen sind. Verdeckte Mängel sind spätestens acht Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

10.2. Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten vom Tag des Gefahrübergangs an gerechnet. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

10.3. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zunächst unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Bei Mängeln von Software gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nacherfüllung.

10.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. VII – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.

10.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, Überspannung, Blitzschlag u.ä. äußere Einflüsse, sowie durch unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und nicht ordnungsgemäß vorgenommene Wartung gemäß der Betriebsanleitung entstanden sind.

10.6. Bei Mängelrügen darf der Besteller Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt verlangen.

10.7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf-wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem vertragsgemäßen Gebrauch.

10.8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

10.9. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel VII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

11.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. verpflichtet, die Leistung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen berechtigte Ansprüche gegen den Besteller erhebt, haftet die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Ziffer 2 bestimmten Frist wie folgt:

  1. a) Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies der Firma Rudolf Müchling Injek-tornadeln e.K. nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
  2. b) Die Pflicht der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. IX.
  3. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. bestehen nur, soweit der Besteller die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

11.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

11.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. gelieferten Produkten eingesetzt wird.

11.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten die in Ziffer 1 lit. a) geregelten Ansprüche des Bestellers. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.

11.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.

11.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

XII. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verjährung

12.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sowie mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

12.2. Dies gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. oder Erfüllungsgehilfen der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit gehaftet wird.  Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12.3. Die Produkte der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht im militärischen oder medizinischen Bereich oder in der Luftfahrt verwendet werden.

12.4. Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen zugunsten der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K..

12.5. Die Verjährung der dem Besteller nach diesem Art. IX zustehenden Schadensersatzansprüche richtet sich nach der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist des Art. VII, Ziff.2. Dies gilt nicht in den Fällen des Art. IX, Ziff.2, Satz 1. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. § 479 BGB bleibt unberührt.

12.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XIII. Rücknahme von Ware

Produkte aus auftragsgemäß durchgeführten Leistungen werden nicht zurück genommen. Bei im Einzelnen schriftlich vereinbarten Ausnahmen werden die dem Lieferer bei der Rücknahme der Produkte entstehenden Kosten im technischen und kaufmännischen Bereich in der Gutschrift berücksichtigt.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

14.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt allein deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.4. Die Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. speichert Daten seiner Besteller und Besteller im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

  1. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Alle in den Katalogen, Prospekten, Preislisten, Internetseiten oder sonstigen Werbematerial des Lieferers enthaltenen Angaben sind nur annähernd maßgebend; sie sind nach bestem Wissen und Gewissen der Firma Rudolf Müchling Injektornadeln e.K. festgelegt. Späterhin erforderlich werdende Änderungen bleiben vorbehalten.

Rudolf Müchling Injektornadeln e.K.

Inhaber Ronald Müchling

Zerpenschleuser Ring 30

13439 Berlin

Stand: Januar 2018